Handyvertrag Online
Herzlich willkommen auf unserer Seite, die dann für Sie interessant sein sollte, wenn Sie:
- einen neuen Handyvertrag suchen
- ein neues Smartphone mit Vertrag suchen
- oder generell Interesse am Thema "Mobilfunk" haben
Wer sich für das Thema "Handyvertrag online" interessiert, der sollte unbedingt auf einiges achten, wenn er sich im Internet für den Abschluss eines neuen Handyvertrags interessiert. Wer sich auf der Internetseite eines beliebigen Mobilfunkanbieters für einen neuen Handyvertrag entscheidet, der sollte zuerst darauf Wert legen, dass er auch wirklich den richtigen Tarif gewählt hat.
Die Tarifinformationen sollten dabei mehrmals und wirklich grundsätzlich durchgelesen werden, insbesondere sollte auf das Thema Mindestvertragslaufzeit geachtet werden. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die Tarife mit serh kurzer Mindestvvertragslaufzeit anbieten. Schauen Sie doch einfach einmal auf Smartphone Tarif ohne Handy - hier gibt es viele Tarife mit nur einmonatiger Mindestvertragslaufzeit.
Weiterhin ist beim Lesen der Tarifinformationen auf das berühmte "Kleingedruckte" zu schauen. Mit einem Stern oder einer Nummer gekennzeichnete Informationen sollten stets in den vorhandenen Fußnoten nachgelesen werden, da man sich nur so wirklich sicher sein kann, dass es keine ungewollten Vertragsinhalte gibt.
Wenn man sich dann jedoch fest für einen Vertrag inklusive Tarif entschieden hat, dann sollte man im Rahmen der letzten Bestellvorgänge nur noch auf mögliche Gebühren wie Anschlussgebühr oder Versandkosten schauen. Nicht alle Mobilfunkanbieter wirken im Rahmen ihrer Online Angebote wirklich seriös, sodass man bei zu hohen Versandkosten lieber in eine Filiale des jeweiligen Anbieters gehen sollte.
Die Kündigung eines Vodafone / Telekom / o2 / E-Plus Vertrag während der Vertragslaufzeit (auch weit vor Vertragsende)
Wenn sich Ihr Vertrag so langsam an die Grenze der zwei Jahre bewegt, also die Mindest Vertragslaufzeit bald erfüllt ist, sollte man spätestens Anfang des 18ten Monats einen Aboalarm einlegen, um den Tarif zu kündigen. Hier ist es dann fast egal, ob es sich um einen Vertrag von Vodafone handelt, von der Telekom oder des "Mobilfunk Duos" o2 / E-Plus.
Es ist natürlich auch möglich gleich nach dem Unterschreiben eines Mobilfunkvertrages das Kündigungsschreiben rauszuschicken und damit schon weit vor dem Vertragsende zu kündigen. Auf viel Gegenliebe der Handy Anbieter wird man dann aber eher nicht stoßen. Die Kündigung der Tarife kann ja auch erst später aber unbedingt drei Monate vor dem Vertragsende initiiert werden. Man muss aber darauf achten, dass das Kündigungsschreiben nachweislich auf jeden Fall vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist dem Anbieter zugegangen ist. Zum Versand der Handyvertrag Kündigung eignet sich ein Einschreiben (am besten mit Rückschein) als auch ein Fax mit Sendebericht.
Für diejenigen unter uns, die gerne einmal einen solchen Termin verschwitzen, lohnt es sich die Angebote z.B. von Aboalarm in Anspruch zu nehmen. Aboalarm bietet die Möglichkeit auf die Kündigung des Handyvertrag erinnert zu werden, was hiermit den zeitlichen Aspekt einer Kündigung sehr einfach handelbar macht. Auch ein Kündigungsformular kann man sich hier meines Wissens nach bei Aboalarm ausdrucken, sodass die Vertragskündigung noch einfacher vonstatten gehen kann.
Wer kündigt muss auch nicht auf seine alte Rufnummer verzichten. Die Handyvertrag Kündigung ist u.a. auch lt. Zeitschrift Chip gut in den Griff zu bekommen. Bei Chip habe ich auch gelesen, dass es egal ist, ob es ein Handyvertrag mit reinem Datenvolumen war oder ob damit auch wirklich die Rufnummer genutzt wurde, also sozusagen per se ein Anspruch durch Telefonieren auf die Rufnummer besteht. Aber das sollte sich eigentlich von selbst verstehen.
Auch wenn Vodafone, Telekom und Co insgesamt oft recht kulant sind, wenn es um das ein oder andere geht. Beim Überschreiten der Kündigungsfrist sieht man hier oft nicht einfach hinweg, sodass man dann ein weiteres Jahr an seinen Vertrag gebunden ist. Sicher kann man versuchen, wenn dies passiert ist, zumindests ein einfaches Samsung Galaxy als Trost zu erhalten. Pflicht ist dies aber hingegen nicht.
Der Handyvertrag verlangt uns also in puncto fristgerechter Kündigung Einiges an Organisation ab und nicht zuletzt zeigt sich dann, welcher Mobilfunkanbieter einen guten Service bietet. Handy Anbieter sind momentan in einer luxuriösen Position, sodass Kündigungsschreiben oder andere Belange bezogen auf den Handyvertrag nicht unbedingt postwendend behandelt werden müssen.